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   OLG Celle, 08.11.2002 - 15 UF 105/02   

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https://dejure.org/2002,8300
OLG Celle, 08.11.2002 - 15 UF 105/02 (https://dejure.org/2002,8300)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.11.2002 - 15 UF 105/02 (https://dejure.org/2002,8300)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. November 2002 - 15 UF 105/02 (https://dejure.org/2002,8300)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unterhaltsverfahren über laufende Kindesunterhaltsansprüche: Unterbrechung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Verpflichtung des Unterhaltsschuldners zu einer Nebentätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbrechung des Unterhaltsprozesses durch ein Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1116
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.10.1965 - Ia ZR 144/63

    Verletzung eines eingetragenen Gebrauchsmusters - Herstellung und Vertrieb von

    Auszug aus OLG Celle, 08.11.2002 - 15 UF 105/02
    Die Unterbrechung erfasst nach der Rechtsprechung des BGH den Rechtsstreit insgesamt (ebenso Zöller-Greger, 23. Aufl., Rdn. 8 zu § 240; MünchKomm - ZPO - Feiber Rdn. 19 zu § 240; Thomas/Putzo, 24 Aufl., Rdn. 4 zu § 240) und damit auch insoweit, als "die konkursfreie Rechtsstellung des Beklagten betroffen ist" (NJW 1966, 51; keine Unterbrechung im Fall der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ohne allgemeines Verwaltungs- und Verfügungsverbot gegen den Schuldner OLG Celle, OLG Report 2002, 258).
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03

    Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche

    Aus den Vorschriften über die Insolvenzmasse (§§ 35 ff., 40 InsO) und dem Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 und 2 InsO folgt nämlich, daß dem Schuldner während der Dauer des Insolvenzverfahrens der nach § 850 c ZPO pfändungsfreie Teil seines Einkommens verbleibt (vgl. Wendl/Gutdeutsch aaO § 5 Rdn. 122 a ff.; Luthin/Margraf Handbuch des Unterhaltsrechts 10. Aufl. Rdn. 1327 ff.; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 9. Aufl. Rdn. 113 b ff., 113 d; Weisbrodt FamRZ 2003, 1240, 1241; Melchers FamRZ 2001, 1509; OLG Celle FamRZ 2003, 1116; kritisch Wohlgemuth FF 2004, 9, 12).

    Denn Unterhaltsgläubiger können fortan wegen des Verbots der Einzelzwangsvollstreckung für andere Gläubiger hinsichtlich ihrer laufenden Unterhaltsansprüche auf den Differenzbetrag zwischen den Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO und dem dem Schuldner zu belassenden Unterhalt i.S. von § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO zugreifen (OLG Celle FamRZ 2003, 1116).

  • OLG Köln, 02.02.2005 - 2 U 72/04

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei laufender Testamentsvollstreckung

    Diese erfasst den Rechtsstreit insgesamt und damit auch insoweit, als eine insolvenzfreie Rechtsstellung der Partei betroffen ist (OLG Celle, FamRZ 2003, 1116 [1117]; MünchKomm/Feiber, a.a.O., § 240 Rn 18).
  • OLG Dresden, 09.11.2005 - 21 UF 486/05

    Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwalts; Möglichkeit des

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  • OLG Celle, 13.05.2004 - 19 UF 238/03

    Bedarfsbemessung; Berücksichtigung; Ehegattenunterhalt; Ehescheidung;

    Denn dies gilt jedenfalls nicht für Unterhaltsforderungen, die nicht einheitlich, sondern laufend aufgrund eines familienrechtlichen Tatbestandes neu entstehen (vgl. OLG Celle, FamRZ 2003, 1116; OLG Koblenz, FamRZ 2003, 109 ff.; OLG Naumburg InVo 1999, 283; vgl. weiter Weisbrodt FamRZ 2003, 1240; Hoppenz FF 2003, 158 ff; Kleffmann FuR 2004, 9, 15).
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